Private Osterfeuer dürfen nicht mehr durchgeführt werden

Laut einer neuen Verordnung des Landes Niedersachsen ,die ab dem 01.04.2015 in Kraft tritt, dürfen keine privaten Osterfeuer mehr durchgeführt werden. Auch die sog. Brenntage sind nicht mehr erlaubt. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Zuwiederhandlungen eine Ordnungswiedrigkeit darstellen. Zudem ist die Feuerwehr verpflichtet die dann illegalen Feuer zu löschen. Auch die Kosten für den Feuerwehreinsatz werden dem Verursacher/Veranstalter zusätzlich in Rechnung gestellt.
Ausnahmen stellen nur die sog. Brauchtumsfeuer dar. Wer hier eine Ausnahmegenehmigung erhält, entscheidet die jeweiligen Ordnungsbehörden anhand der Gesetzeslage. Wir möchten Sie bitten das zu berücksichtigen und keine privaten Osterfeuer duchzuführen.
Wir wünschen Ihnen schöne Ostertage
Ihr Feuerwehr Hittfeld

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